Ihre Pflegeversicherung bietet mehrere Möglichkeiten Ihren Besuch in der Tagespflege zu finanzieren.

Seit dem 01.01.2017 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf ein separates, monatliches Tagespflegebudget in Höhe der pflegegradabhängigen Pflegesachleistungen, ohne sich beim eigentlichen Pflegesachleistungsbudget einschränken zu müssen. D.h. der Pflegebedürftige kann die gleiche Summe, die für die ambulante Pflege zur Verfügung steht, zusätzlich für Tagespflegeleistungen einsetzen. Gleiches gilt für Pflegegeldempfänger.

Pflegegrad 1: –

Pflegegrad 2: 721,00 €

Pflegegrad 3: 1357,00 €

Pflegegrad 4: 1685,00 €

Pflegegrad 5: 2085,00 €

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren individuellen Finanzierungsmöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung.